Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist das grundlegende Gesetz der deutschen Luftfahrt. Es regelt die Benutzung des Luftraums, die Haftung bei Luftfahrtunfällen, den Betrieb von Flugplätzen und die Zuständigkeiten der Behörden.
Wichtige Bestimmungen: Jeder hat das Recht, den Luftraum zu benutzen, soweit er nicht durch Gesetz, Verordnung oder besondere Berechtigung eingeschränkt ist. Der Luftfahrzeugführer ist für die sichere Durchführung des Fluges verantwortlich.
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Die LuftVO enthält die deutschen Flugregeln und Betriebsvorschriften. Sie setzt die ICAO- und EU-Vorschriften in nationales Recht um und ergänzt sie durch nationale Besonderheiten.
Beispiele nationaler Regelungen: Die Mindestflughöhe über Wohngebieten beträgt 1.000 ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m. Nachtflug für VFR erfordert eine besondere Nachtflugqualifikation. Kunstflug bedarf einer Genehmigung und darf nur in geeigneten Gebieten durchgeführt werden.
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Die LuftVZO regelt die Zulassung von Luftfahrtpersonal, Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen. Sie legt fest, welche Dokumente an Bord mitgeführt werden müssen: Flughandbuch (POH/AFM), Lufttüchtigkeitszeugnis, Eintragungsschein, Versicherungsnachweis, Bordbuch, und die Lizenz des Piloten.
Zudem regelt sie die Anforderungen an Flugplätze, deren Genehmigung und die Pflichten der Flugplatzbetreiber.
Besondere deutsche Vorschriften
Meldepflichten: Jeder schwere Störfall und Unfall muss unverzüglich der BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) gemeldet werden. Dazu gehören auch Beinahe-Zusammenstöße und technische Störungen im Flug.
Lärmschutz: In Deutschland gelten strenge Lärmschutzvorschriften. An vielen Flugplätzen gibt es Betriebsbeschränkungen zu bestimmten Zeiten (Nachtflugverbot, Sonntagsruhe). Die veröffentlichten An-/Abflugverfahren zur Lärmminderung sind verbindlich.
- LuftVG: Grundgesetz der deutschen Luftfahrt, regelt Luftraum, Haftung, Flugplätze
- LuftVO: Deutsche Flugregeln, Mindestflughöhe 1.000 ft über Wohngebieten
- LuftVZO: Zulassung von Personal, Luftfahrzeugen; Dokumentenpflicht an Bord
- Pflichtdokumente: POH, CofA, Eintragungsschein, Versicherung, Bordbuch, Lizenz
- Unfälle und schwere Störungen: Meldepflicht an die BFU
- Strenge Lärmschutzvorschriften an deutschen Flugplätzen
- 1Welche drei Hauptgesetze/Verordnungen regeln die deutsche Luftfahrt?
- 2Welche Dokumente müssen an Bord eines Flugzeugs mitgeführt werden?
- 3Wie hoch ist die Mindestflughöhe über Wohngebieten in Deutschland?
- 4An wen müssen Flugunfälle in Deutschland gemeldet werden?