PPL(A) — Privatpilotenlizenz
Die PPL(A) (Private Pilot Licence — Aeroplane) berechtigt zum Führen von einmotorigen Kolbenflugzeugen im nicht-gewerblichen Verkehr. Die Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden (davon mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer und 10 Stunden überwachter Alleinflug).
Voraussetzungen: Mindestalter 17 Jahre für die Lizenz (16 Jahre für den ersten Alleinflug), medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder LAPL-Medical, bestandene Theorieprüfung (9 Fächer) und bestandene praktische Prüfung (Skill Test).
LAPL(A) — Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz
Die LAPL(A) (Light Aircraft Pilot Licence) ist eine vereinfachte europäische Lizenz mit Einschränkungen. Sie berechtigt zum Führen von SEP-Flugzeugen mit einer MTOM von max. 2.000 kg, mit max. 3 Passagieren, nur im nicht-gewerblichen Verkehr und nicht außerhalb Europas.
Die Ausbildung erfordert mindestens 30 Flugstunden. Der erste Alleinflug ist ab 16 Jahren möglich, die Lizenz ab 17 Jahren. Das LAPL-Medical hat geringere Anforderungen als das Klasse-2-Medical.
Klassenberechtigungen (Class Ratings)
Die PPL(A) und LAPL(A) enthalten in der Regel die Klassenberechtigung SEP (Single-Engine Piston — Land). Für andere Klassen (z.B. MEP — Multi-Engine Piston oder TMG — Touring Motor Glider) sind zusätzliche Berechtigungen erforderlich.
Die SEP-Klassenberechtigung ist 2 Jahre gültig. Zur Verlängerung sind innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf mindestens 12 Flugstunden und 12 Starts/Landungen auf der Klasse sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer von mindestens 1 Stunde notwendig. Alternativ kann eine Befähigungsüberprüfung (Proficiency Check) absolviert werden.
Medizinische Tauglichkeit
Für die PPL(A) ist ein Medical Klasse 2 erforderlich, das von einem flugmedizinischen Sachverständigen (AME) ausgestellt wird. Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab: unter 40 Jahren — 5 Jahre (60 Monate), 40–49 Jahre — 2 Jahre (24 Monate), ab 50 Jahren — 1 Jahr (12 Monate).
Für die LAPL(A) genügt das LAPL-Medical mit weniger strengen Anforderungen. Der Pilot muss jederzeit flugmedizinisch tauglich sein — das Medical ist lediglich ein periodischer Nachweis dafür.
- PPL(A): mind. 45 Flugstunden, Mindestalter 17, Medical Klasse 2
- LAPL(A): mind. 30 Stunden, max. 2.000 kg MTOM, max. 3 Passagiere, nur Europa
- SEP-Klassenberechtigung: 2 Jahre gültig, 12h + 12 Starts/Landungen + 1h mit FI zur Verlängerung
- Medical Klasse 2: Gültigkeit altersabhängig (5/2/1 Jahr)
- LAPL-Medical: geringere Anforderungen, ausreichend für LAPL(A)
- Erster Alleinflug ab 16 Jahren möglich
- 1Wie viele Flugstunden sind mindestens für die PPL(A) erforderlich?
- 2Welche Einschränkungen hat die LAPL(A) gegenüber der PPL(A)?
- 3Wie lange ist die SEP-Klassenberechtigung gültig und wie wird sie verlängert?
- 4Ab welchem Alter kann der erste Alleinflug durchgeführt werden?