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Lizenzierung von Luftfahrtpersonal

30 min

PPL(A) — Privatpilotenlizenz

Die PPL(A) (Private Pilot Licence — Aeroplane) berechtigt zum Führen von einmotorigen Kolbenflugzeugen im nicht-gewerblichen Verkehr. Die Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden (davon mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer und 10 Stunden überwachter Alleinflug).

Voraussetzungen: Mindestalter 17 Jahre für die Lizenz (16 Jahre für den ersten Alleinflug), medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder LAPL-Medical, bestandene Theorieprüfung (9 Fächer) und bestandene praktische Prüfung (Skill Test).

LAPL(A) — Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz

Die LAPL(A) (Light Aircraft Pilot Licence) ist eine vereinfachte europäische Lizenz mit Einschränkungen. Sie berechtigt zum Führen von SEP-Flugzeugen mit einer MTOM von max. 2.000 kg, mit max. 3 Passagieren, nur im nicht-gewerblichen Verkehr und nicht außerhalb Europas.

Die Ausbildung erfordert mindestens 30 Flugstunden. Der erste Alleinflug ist ab 16 Jahren möglich, die Lizenz ab 17 Jahren. Das LAPL-Medical hat geringere Anforderungen als das Klasse-2-Medical.

Klassenberechtigungen (Class Ratings)

Die PPL(A) und LAPL(A) enthalten in der Regel die Klassenberechtigung SEP (Single-Engine Piston — Land). Für andere Klassen (z.B. MEP — Multi-Engine Piston oder TMG — Touring Motor Glider) sind zusätzliche Berechtigungen erforderlich.

Die SEP-Klassenberechtigung ist 2 Jahre gültig. Zur Verlängerung sind innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf mindestens 12 Flugstunden und 12 Starts/Landungen auf der Klasse sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer von mindestens 1 Stunde notwendig. Alternativ kann eine Befähigungsüberprüfung (Proficiency Check) absolviert werden.

Medizinische Tauglichkeit

Für die PPL(A) ist ein Medical Klasse 2 erforderlich, das von einem flugmedizinischen Sachverständigen (AME) ausgestellt wird. Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab: unter 40 Jahren — 5 Jahre (60 Monate), 40–49 Jahre — 2 Jahre (24 Monate), ab 50 Jahren — 1 Jahr (12 Monate).

Für die LAPL(A) genügt das LAPL-Medical mit weniger strengen Anforderungen. Der Pilot muss jederzeit flugmedizinisch tauglich sein — das Medical ist lediglich ein periodischer Nachweis dafür.

Kernpunkte
  • PPL(A): mind. 45 Flugstunden, Mindestalter 17, Medical Klasse 2
  • LAPL(A): mind. 30 Stunden, max. 2.000 kg MTOM, max. 3 Passagiere, nur Europa
  • SEP-Klassenberechtigung: 2 Jahre gültig, 12h + 12 Starts/Landungen + 1h mit FI zur Verlängerung
  • Medical Klasse 2: Gültigkeit altersabhängig (5/2/1 Jahr)
  • LAPL-Medical: geringere Anforderungen, ausreichend für LAPL(A)
  • Erster Alleinflug ab 16 Jahren möglich
Selbsttest
  1. 1Wie viele Flugstunden sind mindestens für die PPL(A) erforderlich?
  2. 2Welche Einschränkungen hat die LAPL(A) gegenüber der PPL(A)?
  3. 3Wie lange ist die SEP-Klassenberechtigung gültig und wie wird sie verlängert?
  4. 4Ab welchem Alter kann der erste Alleinflug durchgeführt werden?
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