ICAO-Luftraumklassen
Die ICAO definiert sieben Luftraumklassen: A, B, C, D, E, F und G. In Europa sind die Klassen A, C, D, E und G am häufigsten anzutreffen. Die Klassen A bis E sind kontrollierter Luftraum, F und G sind unkontrolliert.
Jede Luftraumklasse legt fest, ob IFR- und/oder VFR-Flüge zugelassen sind, welche Dienste erbracht werden (ATC-Freigabe, FIS, Verkehrsinformation), und welche Mindestsichtweiten/-wolkenabstände gelten.
Die wichtigsten Klassen für VFR-Piloten
Luftraum G (Golf): Unkontrollierter Luftraum. Kein ATC-Dienst erforderlich, aber FIS verfügbar. Hier findet der Großteil der VFR-Privatfliegerei statt. Mindestwetterbedingungen sind am geringsten.
Luftraum E (Echo): Kontrollierter Luftraum, in dem VFR-Flüge ohne Freigabe erlaubt sind. IFR-Verkehr erhält Staffelung. VFR-Piloten erhalten auf Anfrage Verkehrsinformationen. In Deutschland macht Luftraum E den größten Anteil des kontrollierten Luftraums aus.
Luftraum D (Delta): Kontrollierter Luftraum, meist um Verkehrsflughäfen und als Kontrollzone (CTR). VFR-Flüge benötigen eine ATC-Freigabe. Piloten müssen vor dem Einflug Funkkontakt aufnehmen.
Luftraum C (Charlie): Stark kontrollierter Luftraum über Verkehrsflughäfen. VFR mit ATC-Freigabe möglich, aber mit strengen Auflagen. In Deutschland beginnt Luftraum C in der Regel ab FL100.
Kontrollzonen und Flugbeschränkungsgebiete
Eine Kontrollzone (CTR) umgibt einen kontrollierten Flughafen und reicht vom Boden bis zu einer definierten Obergrenze. Sie hat in der Regel die Luftraumklasse D. Für VFR-Einflug ist eine Freigabe durch den Tower erforderlich.
Zusätzlich gibt es Flugbeschränkungsgebiete (ED-R), Gefahrengebiete (ED-D) und Verbotene Gebiete (ED-P). ED-P-Gebiete dürfen unter keinen Umständen durchflogen werden. ED-R-Gebiete sind zeitweise aktiv und erfordern ggf. eine Freigabe.
Transponderpflicht und Funkpflicht
In vielen Lufträumen bestehen Transponder- und/oder Funkpflichten. In Luftraum C und D ist der Transponder mit Mode S Pflicht. In Luftraum E besteht in Deutschland die Transponderpflicht oberhalb von FL100.
Die Funkpflicht gilt in allen kontrollierten Lufträumen (C, D, E bei bestimmten Bedingungen). Im Luftraum G gibt es grundsätzlich keine Funkpflicht, aber der Betrieb auf der zuständigen FIS-Frequenz wird dringend empfohlen.
- 7 Luftraumklassen: A, B, C, D, E, F, G — A-E kontrolliert, F-G unkontrolliert
- Luftraum G: unkontrolliert, keine Freigabe nötig, geringste Minima
- Luftraum D (CTR): ATC-Freigabe und Funkkontakt erforderlich
- Luftraum C: streng kontrolliert, VFR mit Freigabe möglich
- Kontrollzone (CTR): vom Boden aufwärts, meist Klasse D
- ED-P = Verboten, ED-R = Beschränkt, ED-D = Gefahrengebiet
- Transponder Mode S in Klasse C und D Pflicht
- 1Welche Luftraumklassen sind kontrolliert?
- 2Benötigt ein VFR-Pilot eine Freigabe zum Durchfliegen von Luftraum E?
- 3Was muss ein VFR-Pilot tun, bevor er in eine CTR (Klasse D) einfliegt?
- 4Was bedeutet die Bezeichnung ED-R?