Internationale Abkommen und Organisationen
Das Chicagoer Abkommen (1944)
Am 7. Dezember 1944 unterzeichneten 52 Staaten das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt — das Chicagoer Abkommen. Es bildet bis heute die Grundlage des internationalen Luftrechts und regelt die Souveränität des Luftraums, die Registrierung von Luftfahrzeugen und die Grundprinzipien der internationalen Zivilluftfahrt.
Kernprinzip: Jeder Staat hat die vollständige und ausschließliche Souveränität über den Luftraum oberhalb seines Hoheitsgebiets. Kein Luftfahrzeug darf ohne Genehmigung des betreffenden Staates in dessen Luftraum einfliegen.
Die ICAO
Durch das Chicagoer Abkommen wurde die International Civil Aviation Organization (ICAO) gegründet — eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Montreal, Kanada. Die ICAO entwickelt internationale Standards (SARPs — Standards and Recommended Practices) für die Zivilluftfahrt.
Die 19 Anhänge (Annexes) des Chicagoer Abkommens decken alle Bereiche der Zivilluftfahrt ab: Annex 1 (Lizenzen), Annex 2 (Flugregeln), Annex 3 (Meteorologie), Annex 6 (Flugbetrieb), Annex 8 (Lufttüchtigkeit), Annex 11 (Flugsicherungsdienste), Annex 14 (Flugplätze) und weitere.
Die EASA
Die European Union Aviation Safety Agency (EASA) mit Sitz in Köln ist die Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union. Sie wurde 2002 gegründet und hat schrittweise die Zuständigkeiten der nationalen Luftfahrtbehörden in vielen Bereichen übernommen.
Die EASA erlässt verbindliche Verordnungen für alle EU-Mitgliedstaaten. Für die Pilotenausbildung besonders relevant sind: Part-FCL (Flight Crew Licensing — Lizenzierung), Part-MED (Medical — medizinische Tauglichkeit) und Part-ORA/ARA (Organisation und Behördenanforderungen).
Nationale Behörden
In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige nationale Behörde. Es ist für die Umsetzung der EASA-Verordnungen verantwortlich und erteilt Lizenzen, genehmigt Ausbildungsorganisationen (ATO) und überwacht die Einhaltung der Vorschriften.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist für die Erbringung der Flugsicherungsdienste in Deutschland zuständig — also für die Flugverkehrskontrolle, den Fluginformationsdienst und die Flugberatung.
- Chicagoer Abkommen (1944): Grundlage des internationalen Luftrechts
- Jeder Staat hat vollständige Luftraumsouveränität
- ICAO: UN-Sonderorganisation, Sitz in Montreal, erstellt SARPs
- 19 Annexes decken alle Bereiche der Zivilluftfahrt ab
- EASA: EU-Flugsicherheitsbehörde, Sitz in Köln, erlässt Part-FCL, Part-MED etc.
- LBA: Deutsche nationale Luftfahrtbehörde
- DFS: Deutsche Flugsicherung, zuständig für ATC und FIS
- 1Wann und wo wurde das Chicagoer Abkommen unterzeichnet?
- 2Was ist der Kerngedanke der Luftraumsouveränität?
- 3Welche Organisation erstellt die internationalen Standards (SARPs)?
- 4Was regelt Part-FCL der EASA?
- 5Welche Aufgabe hat das LBA in Deutschland?